Verwaltungsgericht Berlin erklärt Vermietung als „Ferienwohnung“ für zulässig. Eine Vermietung einzelner Wohnungen als Ferienwohnungen gilt nicht als Beherbergungs- betrieb und bedarf somit keiner zusätzlichen baurechtlichen Genehmigung. Diese Ansicht vertritt das Verwaltungsgericht in ihrem Urteil vom 23.01.2012.
Das Urteil können Sie an folgender Stelle im Internet nachlesen: